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Gottesdienste dürfen weiter stattfinden / Update_018

 

Gottesdienste dürfen auch im November unter Einhaltung der bewährten Hygienekonzepte stattfinden, so die Entscheidung der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten. Bezirksapostel Rainer Storck ruft dazu auf, sich weiter konsequent an die Hygiene- und Abstandsregeln zu halten.

In Deutschland steigen die Corona-Infektionszahlen weiter. Die Bundesregierung und Landesregierungen wollen gegensteuern und haben für den November 2020 weitere Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung beschlossen. Private Kontakte sollen reduziert werden, Gastronomie- und Freizeiteinrichtungen werden weitestgehend geschlossen. Die Maßnahmen sollen ab dem kommenden Montag bis Ende November 2020 gelten.

Die Kirchen sind von diesen Entscheidungen nicht betroffen: Gottesdienste bleiben weiterhin möglich. "Wir haben für Gottesdienste keine Verschärfungen der vereinbarten Auflagen beschlossen, weisen aber darauf hin, dass unbedingt die Hygieneregeln eingehalten werden müssen“, so Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer Pressekonferenz am Mittwochabend. Es sei den Entscheidern nicht angemessen erschienen, Gottesdienste zu verbieten.

Dies habe auch verfassungsrechtliche Gründe: Religions- und Versammlungsfreiheit seien besonders sensible und wichtige Grundrechte, so die Begründung.

Hygienekonzept hat sich bewährt

Bezirksapostel Rainer Storck, Leiter der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland, zeigt sich sehr dankbar für die abgewogene Entscheidung der Regierung und ruft dazu auf, sich vorsichtig zu verhalten. Es sei wichtig für die Eindämmung der Pandemie, die Vorgaben wie das Tragen des Mund- und Nasenschutzes und die Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz weiter zu beachten.

Das Angebot der Gottesdienste halte die Neuapostolische Kirche Westdeutschland wie die anderen Kirchen auch aufrecht: „Das mit den Landesregierungen und Behörden abgestimmte kirchliche Hygienekonzept hat sich bewährt“, fasst der Bezirksapostel zusammen. Es habe seit der Wiederaufnahme der Präsentgottesdienste kein Infektionsgeschehen gegeben, welches auf die Durchführung der Gottesdienste in den neuapostolischen Gemeinden Westdeutschlands zurückzuführen sei. Auch in den Fällen, in denen Gemeindemitglieder positiv auf das Corona-Virus getestet wurden und in den Tagen zuvor an einem Gottesdienst teilnahmen, hätten sich keine anderen Gottesdienstteilnehmer infiziert.

„Daher können auch weiterhin Gottesdienste unter Einhaltung der bekannten Maßnahmen durchgeführt werden“, so Bezirksapostel Storck.

Apostel tagen in Dortmund

Am morgigen Freitag kommen die Apostel aus Westdeutschland zu einer lange geplanten Landesvorstandssitzung nach Dortmund. In dieser wird auch über die aktuelle Corona-Lage beraten.

Sollte es durch die Verordnungen der Landesregierungen, die am Wochenende erwartet werden, Handlungsbedarf geben, werde die Kirchenleitung umgehend die Gemeinden informieren.

Gottesdienstangebot in der Corona-Pandemie

In den neuapostolischen Gemeinden ist der Besuch der Präsenzgottesdienste derzeit weitestgehend nur nach Voranmeldung und unter Einhaltung von Hygieneauflagen möglich.

Sonntags gibt es zudem das Angebot eines Videogottesdienstes, der öffentlich auf dem YouTube-Kanal ausgestrahlt wird. Zudem bieten auch einige Gemeinden nicht-öffentliche Livestreams ihrer Gottesdienste für die Mitglieder an.

Corona-Richtlinien in der Übersicht

Eine Übersicht der Corona-Richtlinien der Neuapostolischen Kirche Westdeutschland gibt es auf einer Sonderseite.

Dort sind auch die seit Oktober geltenden Hinweise zu finden, die Gottesdienste in Regionen betreffen, wo der Schwellenwert von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten wird. In diesen Hotspot-Regionen ist unter anderem vorgesehen, dass die Gottesdienstteilnehmern auch während des Gottesdienstes den Mund-Nasen-Schutz tragen – mit Ausnahme des am Altar stehenden Amtsträgers.

29. Oktober 2020
Text: Frank Schuldt
Fotos: Archiv

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